Eine Stornierung kann bis 24h vor Reservierungsbeginn kostenlos getätigt werden. Dies kann durch Telefon oder Email erfolgen. Als storniert gilt die Rerservierung erst nach versand der Stornierungsbestätigung durch uns.
Eine Änderung der Personenanzahl muss durch den Gast an uns rechtzeitig ( mindestend 4h vor Reservierungsbeginn) per Email oder Telefon mitgeteilt werden. Und wird erst mit versenden der neuen Reservierungsbestätigung durch uns per E-Mail gültig.
Wichtig Stornierungen und Änderungen sind erst durch Erhalt der Bestätigung per Email gültig!
Für Veranstaltungen und Gruppen gelten gesonderte Richtlinien siehe unten.
Bei Veranstaltungen erlauben wir uns für die Trinkgeldkasse (Küche und Service) pauschal 9%
der Gesamtsumme in Rechnung zu stellen.
Wir bitten bei Buchung die geplante Personenzahl anzugeben. 5 Tage vor der Veranstaltung
dürfen wir Sie bitten Ihre verbindliche Personenzahl bekannt zu geben.
Stornobedingungen: von der Buchung bis 60 Tage vor der Veranstaltung 10% des
Gesamtpreises, bis 30 Tage vor der Veranstaltung 30%, bis 20 Tage vor der Veranstaltung 50%
bis 10 Tage vor der Veranstaltung 75% danach 100% Stornogebühr.
Alle Preise und Preisangaben verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, auch ohne
ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO inkl. gesetzliche Steuern und Abgaben und
sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtlichen Nebenabgaben.
Fassung vom 21.10.2022 Inhaltsübersicht
schlossene Vertrag, dessen Schwerpunkt in der Bewirtung liegt und dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.
außerhalb des Bewirtungsbetriebes des Gastwirtes liegenden vom Vertragspartner bestimmten Leistungsort
die Bewirtung der Gäste durch den Gastwirt stattfindet
tungsbetriebes Gäste gegen Entgelt bewirtet bzw Räume ver mietet und damit zusammenhängende Dienstleistungen erbringt
in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die in Begleitung des Vertragspartners bewirtet wer den
Bewirtungsvertrages
Gast einen Bewirtungsvertrag abschließt
Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
Bei Auflösung des Bewirtungsvertrages aus wichtigen Grund ist der Vertragspartner zur Bezahlung des Entgelts vorbehaltlich Punkt 17.3 verpflichtet.